Die in der Betreuung eingesetzten „Betreuungskräfte“ sog. ehrenamtliche Betreuerinnen/Helferinnen und Helfer müssen die Kriterien der Richtlinien des SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften erfüllen. Die ehrenamtlichen Betreuungskräfte müssen demnach eine Qualifizierungsmaßnahme mit mind. 20 Unterrichtsstunden vorweisen. Eine pflegefachliche Ausbildung ist nicht erforderlich. Neben den formalen Kriterien sind folgende Kriterien besonders wichtig:
- – eine positive Haltung gegenüber den zu betreuenden Menschen
- – soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten
- – Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit
- – die Bereitschaft zur nonverbalen Kommunikation
- – Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten
- – Psychische Stabilität und Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns,
- – Fähigkeit sich abzugrenzen
- – Fähigkeit zur würdevollen Betreuung und Anleitung von Bewohnern
- – Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität
Unsere Betreuungskräfte
Frau Teske
beim Hindernislauf mit angelegter Montur, mit der Aufgabe etwas nach unten gefallenes aufzuheben
Fazit:
Das Umfeld nicht hören zu können war eine Erfahrung, die für mich schon in der kurzen Zeit unerträglich war